Die urzeitlichen
Waldungen
Die ältesten Zeugen des
Waldes im Limmattal liegen in geringer Tiefe des Talgrundes. In der
postglazialen Zeit, d.h. als die Gletscher sich zurückzogen, wuchsen
im Tal Sumpfpflanzen, Föhren, Birken und die einwandernde Hasel. Erst
später folgten Linden und Eschen. In der jüngeren Steinzeit um 6000
vor Chr. wurde das Klima milder, und mächtige Eichenwälder belegten
das Limmattal. Durch eine weitere Klimaveränderung gingen die grossen
Eichenwälder rasch zurück. Weiter gab es in dieser Zeit gewaltige,
lang andauernde Überschwemmungen - bedingt durch die Sperrmoränen.
Der Seespiegel hob sich um mehrere Meter, Lehm lagerte sich ab, und
der Eichenwald ertrank.
Nahe dem Heitersberg wurde für die Ziegelei in Spreitenbach Lehm
ausgehoben. Die entstandenen Löcher sind immer noch sichtbar
Der Wald im Mittelalter
Die nächsten Nachrichten
fallen in die Zeit, als die Alemannen von unserem Land Besitz
ergriffen. Sie waren für die ersten Kahlschläge besorgt. Benötigte
die römische Siedlung verhältnismässig wenig Gelände, so war die
alemannische Bevölkerung mit der Landwirtschaft genötigt, grosse
Waldflächen zu roden, um sich Lebensraum zu schaffen. In Killwangen
wurde hauptsächlich das Gebiet unterhalb des alten Dorfkerns in
westlicher und östlicher Richtung vom Wald befreit. Durch die Deutung
der Flurnamen können wir heute feststellen, welche Ausdehnung die
Waldfläche zur Alemannenzeit hatte. Noch heute weisen die Flurnamen
Hasel, Rütenen, Erlen usw. auf gerodeten Wald hin. Nicht zu vergessen
sind die Auenwälder längs der Limmat. Wir können davon ausgehen,
dass zur Alemannenzeit gut zwei Drittel des damaligen Gemeindebannes
von Killwangen mit Wald bedeckt waren.
Lange Zeit war der Wald
herrenlos. Bei der Bildung des Feudalwesens wurden die Fürsten,
Grafen, Ritter und auch Klöster mit solchem bedacht. So kamen die
Kyburger, später die Habsburger in den Besitz unseres Waldes. Bei
jeder Gelegenheit setzte sich auch das Kloster Wettingen in weiteren
Waldbesitz und rundete damit sein Gebiet im Limmattal ab.
Wald als
Ausbeutungsobjekt
In früheren Zeiten war es
jedem Siedler freigestellt, in den Wäldern nach Lust und Laune Holz
zu fällen. Mit dem Bevölkerungszuwachs nahm der Wert des Holzes zu,
und die Holznutzung musste geregelt werden. Im 14. Jahrhundert waren
bestimmte Waldstücke gebannt. Wer sich dort Holz beschaffte, musste
eine Busse bezahlen. Um 1378 musste man für einen Eichenstamm ein
Pfund Haller "auf den Stumpen legen", wie sich der
Gesetzgeber um jene Zeit bildlich ausdrückte. Im gleichen Jahr kamen
weitere, abgestufte Beträge zur Anwendung: "ein fuder 10
Schilling, ein karret 5, ein schleikboum 3, ein ledi 2, ein fusschlytt
2, 1 burdy 1 Schilling. 1504 kostete jeder Stamm, gleich welcher
Holzsorte, ein Pfund.

Die Grundsätze, nach
denen unser Wald im 18. Jahrhundert behandelt wurde, erfahren wir aus
der "Holtz-Ordnung der Graffschaft Baden im Ergeuw" von
1712. Danach wurden die Schläge in bestimmten Abschnitten
durchgeführt und anschliessend mit Erdwällen umgeben, auf die eine
dichte Tannenhecke kam. Auf diese Weise konnte das Weidvieh vom
Jungwuchs des Waldes ferngehalten werden. Nach acht bis zwölf Jahren
wurde in der Regel wieder Holz geschlagen (Niederwald).
Verunmöglichte der geringe Umfang eines Gemeindewaldes das Einhalten
dieser Zeitspanne, hatte man wenigstens die Tannen auf den
Grenzwällen heranwachsen lassen. Nicht mehr als der dritte oder
vierte Teil des "Weydganges" durfte durch Einschlagen des
Holzes der Weidenutzung entzogen werden. Damals standen die nicht
eingehagten Wölder dem Vieh, besonders den Schweinen, offen.
Der Wald hatte in erster
Linie Brennholz zu liefern. Zu diesem Zweck wurde jedem Bürger durch
den Dorfmeier mittels Los ein Hau zugeteilt. Das Stammholz für den
Bau oder die Reparatur eines Hauses erhielten sie nach Bedarf. Für
die öffentlichen Gebäude wie Gemeinde- Wasch- oder Spritzenhaus
verordnete der Abt von Wettingen das Bauholz. Im Falle von
Streitigkeiten bei der Holzausgabe entschied er endgültig. Grosse
Eichen, Buchen und Kirschbäume wurden verkauft und der Erlös floss
in den Gemeindesäckel. 1767 beschloss die Gemeinde Killwangen, keine
Kirschbäume mehr für Bettstatten abzugeben.

Eine schätzenswerte
Einnahme des Waldes bildeten die Nebennutzungen. Die Harzgewinnung
wurde schon früh durch Verordnung auf bestimmte Plätze verwiesen.
Das Gewerbe des Harzbrenners oder "Harzers" war vom
Mittelalter bis zum Ende des letzen Jahrhunderts auch in unserer
Gegend weit verbreitet. Die Schuhmacher waren vor der Jahrhundertwende
noch darauf angewiesen, das Pech für den Zwirn vom "Harzer"
zu erhalten. Erst die Einführung der Nähmaschine und die
fabrikmässige Herstellung von Schuhen haben den Pechfaden und die
Handarbeit verdrängt.
Im Forst- und Waldmandat
von 1792 wird ausführlich beschrieben, wie "geharzet"
werden darf. Harz wurde aus Tannen und Föhren abgezapft. Wer dies tun
wollte, musste sich um eine Bewilligung bemühen, die er bei den
Vorgesetzten der Gemeinde bekommen konnte. Eine Bewilligung zum
"Harzen" wurde ausschliesslich an "einheimische,
redliche Leute" erteilt, niemals aber an Fremde, die von
ausserhalb der Grafschaft kamen. "Harzen" ohne Bewilligung
war "bey hoher und je nach Umständen selbst bey Leibsstraffe und
Ersatz der geschädigten Bäume" verboten.
Wer würde vermuten, dass
in Killwangen vor gar nicht so langer Zeit noch ein Kohlenmeiler
rauchte? Der Flurname "Cholplatz" in der Nähe der
Guggermatt erinnert noch heute an die Stelle, wo früher Kohle
gebrannt wurde. Im Kohlenmeiler wird Holz durch kontrolliertes Glimmen
(trockene Destillation) zu Holzkohle. Da Holzkohle fünfmal leichter
ist als Holz und fast den doppelten Brennwert hat, konnten durch die Köhlerei
in früheren Zeiten auch entlegene Waldteile genutzt werden. Zudem
kann durch die Holzkohle eine viel höhere Temperatur erreicht werden
als mit Holz, was sie für die Metallgewinnung und -verarbeitung, zum
Beispiel in der Esse des Schmiedes, unentbehrlich machte. Holzkohle
wurde auch für die Glasherstellung, für die Herstellung von
Schiesspulver, aber auch in Bügeleisen und Wärmepfannen verwendet.
Heute wird die Holzkohle nicht nur zum Grillieren gebraucht; als
Aktivkohle reinigt sie Gase und Wasser und ist in der Chemie und der
Heilmittelherstellung unentbehrlich. Aus den Holzordnungen von 1752
udn 1792 geht lediglich hervor, dass das Kohlebrennen "nur an
abwegigen Stellen" ausgeübt werden dürfe. Man wollte offenbar
die rauchenden Meiler nicht bei Wohnstätten dulden. 1840 wurden einem
Schmied Tannäste für das Bedecken eines Meilers in Killwangen
geliefert und dafür ein Franken verrechnet.

Die wilden Früchte des
Waldes wurden wohlwollend den Armen überlassen, ebenso das Gras und
die Streue. Der Verkauf von Eichenrinde hatte in Killwangen grosse
Bedeutung, solange in Dietikon und Urdorf Gerbereien betrieben wurden.
Die Bewirtschaftung des
Waldes - gestern und heute
Über das Bewirtschaften
der Waldungen im Mittelalter ist wenig überliefert. Wir wissen nur,
dass die Meier des Dorfes zusammen mit einem "Vorster" das
Holz ausgaben. Wenn verschiedene Gerichtsherren Rechte am Wald hatten,
so entschied ein Schiedsgericht. So war es auch, als das Kloster
Wettingen im Limmattal seinen Besitz vermehrte. Dagegen hatte der
Landvogt von Baden in der Grafschaft die Aufsicht über die Waldungen
und erliess seine Mandate im Interesse der Allgemeinheit.

Aus den Gerichtsbüchern
von 1586 vernehmen wir erstmals, wie die Verwaltung vor sich ging.
Ammann und Richter büssten die Frevler, während das Gericht - im
Einvernehmen mit den Bürgern - die Verordnung über den Nutzen
erliess. Der Abt von Wettingen als Grundherr genehmigte diese
Beschlüsse, sofern er nicht selbst solche fasste. Daneben finden sich
Beschlüsse, wie das Holz abzuführen sei und man sich allgemein im
Wald zu verhalten habe. Bis 1799, als der Besitz des Klosters unter
staatliche Aufsicht gestellt wurde, änderte sich in der
Waldverwaltung wenig. Nach den Revolutionsjahren war die Macht des
Klosters Wettingen gebrochen und dessen öffentliche Güter - und
damit auch der Wald - fielen an das neue Gemeindewesen.

Der Killwanger
Gemeindewald mit insgesamt 67 ha ist Teil des Forstreviers Heitersberg
mit den Waldgebieten der Gemeinden Spreitenbach, Killwangen,
Oberrohrdorf, Staretschwil, Bellikon und Remetschwil erwägen
ebenfalls ein Beitritt zum Forstrevier Heitersberg) Betreut wird der
Wald von Förster Peter Muntwyler. Er wird dabei von den Forstwarten
Martin Bürgisser, Anton Schaub, Marcel Wegmann, Marcel Weber und dem
Lehrling Patrick tatkräftig
unterstützt.

Killwangen wurde ins Wald-
Natur-Schutzinventar des Kantons Aargau aufgenommen. Das Inventar
hatte zum Ziel, die naturkundlich wichtigen Waldobjekte von
überkommunaler Bedeutung in den aargauischen Waldungen zu erheben und
damit eine Grundlage für den Vollzug des Biotopschutzes im Wald zu
liefern. Eine besondere Bedeutung erhält das Gebiet infolge seiner
grossen Fläche und es wird sogar im Schlussbericht erwähnt.
Ausgeschieden wurden zwei
verschiedene Objekte:
-
Chleimätteli als
grossflächiger, 90- bis 130-jähriger Laubmischwald mit einer
hohen Vielfalt an Standorten, Baumarten, Strukturen und
Kleinlebensräumen (ehemaliger Mittelwald).
-
Buhe-Rotel, ein
ehemaliger Mittelwald mit besonderen Waldstandorten.
Wald ist eines der
schönsten Geschenke der Natur. Er überspielt Berge und Hügel und
füllt Ebenen mit geheimnissvollem Leben. Er begleitet Bäche und
sichert die steilen Hänge der Täler. Er regelt die Wasserversorgung
und wehrt sich gegen Wind und Sturm. Wo Bäume wurzeln, ist Leben.

Eine Einkehr in den Wald ist immer auch eine Einkehr bei sich selbst.
Es ist eine Tatsache - ohne Baum und Wald kein Überleben, keine
Zivilisation, keine Kultur. Der Wald hat auch bei uns in Killwangen
eine grosse Bedeutung als Naherholungsgebiet. Im sehr dicht
besiedelten Limmattal, gewinnt diese Bedeutung immer mehr an
Wichtigkeit.
Die Waldfläche
pro Kopf der Schweizer Bevölkerung ist vergleichbar mit Nachbarländern.
Im dicht besiedelten Mittelland sind es jedoch nur 600m2, eine Fläche
so gross wie eine Einfamilienhausparzelle. In der Schweiz darf jeder
Wald betreten werden, egal wem er gehört.
An warmen Sonntagen
besuchen bis zu 250'000 Menschen den Schweizer Wald. Gross ist die
Erholungsnachfrage in der Nähe von Siedlungsgebieten, was für 5% der
Waldfläche zutrifft. Diese Wälder sind heute zu 80%
erschlossen.
Ob hoch zu Ross, in Wandersocken oder mit dem
Mountainbike, mit vorgespanntem Kinderwagen oder bewaffnet mit
Feldstecher um die Vögel zu studieren, mit Pilzkörbchen oder
OL-Karte wird der Wald von vielen intensiv genutzt, was eine hohe
Rücksichtsnahme und gegenseitigem Respekt aller Waldbenutzer
erfordert. Um den Wald, seine Pflanzen und Tiere zu schützen ist seit
1997 im Kanton Aargau ein neues Waldgesetz
und eine Waldverodnung
in Kraft gesetzt worden.

Für Mountainbiker gibt es einen
Ehrenkodex
der helfen soll, Konflikte mit anderen Waldbenutzern zu verhindern.
Viel Wissenswertes über
den Schweizer Wald erfahren Sie auf einem virtuellem Waldspaziergang
auf der Webseite des schweizerischen Landesforstinventar >>
Die häufigsten Waldbäume
der Schweiz >>
Der Borkenkäfer >>
Quellen:
Killwanger Neujahrsblatt 1996, 8.
Jahrgang, Hans Schädler
Badener Neujahrsblatt, 1946
Neujahrsblatt von Dietikon, 1958 und 1981
Waldwirtschaftsplan
http://www.koehlerfest.ch/
http://www.wsl.ch/
http://www.singletrailmap.ch/
http://www.spreitenbach.ch/ |
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